Rechtsprechung
BAG, 22.01.2015 - 8 AZR 139/14 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- lexetius.com
Betriebs (teil) übergang - Objektschutz an einer Hochschule
- openjur.de
Betriebs(teil)übergang; Objektschutz an einer Hochschule
- Bundesarbeitsgericht
Betriebsteilübergang - Objektschutz an einer Hochschule - wirtschaftliche Einheit - Identitätswahrung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 613a Abs 1 S 1 BGB
Betriebsteilübergang - Objektschutz an einer Hochschule - wirtschaftliche Einheit - Identitätswahrung - IWW
§ 1 Abs. 1 KSchG, § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB, Richtlinie 2001/23/EG, § 613a BGB, Art. 1 Abs. 1a der Richtlinie 2001/23/EG, § 562 Abs. 1, § 563 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 256 Abs. 1 ZPO
- Wolters Kluwer
- bag-urteil.com
Betriebs(teil)übergang - Objektschutz an einer Hochschule
- Techniker Krankenkasse
- rewis.io
Betriebsteilübergang - Objektschutz an einer Hochschule - wirtschaftliche Einheit - Identitätswahrung
- ra.de
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BGB § 613a Abs. 1 S. 1
Voraussetzungen eines Betriebsteilübergangs - datenbank.nwb.de
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Kriterien für einen Betriebsübergang im Bewachungsgewerbe ? Gesamtbewertung aller Umstände erforderlich
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Objektschutz - und der Betriebs(teil)übergang
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Betriebs(teil)übergang - Objektschutz an einer Hochschule - Betriebsteil als bestehende wirtschaftliche Einheit
Verfahrensgang
- ArbG Schwerin, 13.06.2013 - 6 Ca 2289/12
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 04.12.2013 - 2 Sa 153/13
- BAG, 22.01.2015 - 8 AZR 139/14
Papierfundstellen
- NZA 2015, 1325
- DB 2015, 1608
Wird zitiert von ... (121) Neu Zitiert selbst (26)
- BAG, 22.05.2014 - 8 AZR 1069/12
Betriebs (teil) übergang - Öffentlicher Dienst
Auszug aus BAG, 22.01.2015 - 8 AZR 139/14
Diese Umstände sind jedoch nur Teilaspekte der vorzunehmenden Gesamtbewertung und dürfen deshalb nicht isoliert betrachtet werden (vgl. ua. EuGH 20. Januar 2011 - C-463/09 - [CLECE] Rn. 34 mwN, Slg. 2011, I-95;… BAG 18. September 2014 - 8 AZR 733/13 - aaO; 22. Mai 2014 - 8 AZR 1069/12 - Rn. 21) .Die Wahrung der Identität der wirtschaftlichen Einheit ist in diesem Fall anzunehmen, wenn der neue Betriebsinhaber nicht nur die betreffende Tätigkeit weiterführt, sondern auch einen nach Zahl und Sachkunde wesentlichen Teil des Personals übernimmt (EuGH 6. September 2011 - C-108/10 - [Scattolon] Rn. 49, Slg. 2011, I-7491; BAG 22. Mai 2014 - 8 AZR 1069/12 - Rn. 22) .
Hingegen stellt die bloße Fortführung der Tätigkeit durch einen anderen (Funktionsnachfolge) ebenso wenig einen Betriebsübergang dar wie die reine Auftragsnachfolge (vgl. EuGH 20. Januar 2011 - C-463/09 - [CLECE] Rn. 36 und 41, Slg. 2011, I-95; BAG 22. Mai 2014 - 8 AZR 1069/12 - Rn. 23) .
Dies ist unabhängig davon, ob die übergegangene wirtschaftliche Einheit ihre Selbständigkeit innerhalb der Struktur des Erwerbers bewahrt oder nicht (vgl. EuGH 6. März 2014 - C-458/12 - [Amatori ua.] Rn. 31 ff. mwN; 12. Februar 2009 - C-466/07 - [Klarenberg] Rn. 50, Slg. 2009, I-803) ; es genügt, wenn die funktionelle Verknüpfung zwischen den übertragenen Produktionsfaktoren beibehalten und es dem Erwerber derart ermöglicht wird, diese Faktoren zu nutzen, um derselben oder einer gleichartigen wirtschaftlichen Tätigkeit nachzugehen (…EuGH 12. Februar 2009 - C-466/07 - [Klarenberg] Rn. 53, aaO; BAG 22. Mai 2014 - 8 AZR 1069/12 - Rn. 26) .
Auch einem Leitungswechsel oder der Beibehaltung der bisherigen Leitung kann wesentliches Gewicht in der Gesamtbeurteilung zukommen (vgl. EuGH 26. September 2000 - C-175/99 - [Mayeur] Rn. 53, Slg. 2000, I-7755; BAG 22. Mai 2014 - 8 AZR 1069/12 - Rn. 52) .
- EuGH, 06.03.2014 - C-458/12
Amatori u.a. - Vorabentscheidungsersuchen - Sozialpolitik - Übergang von …
Auszug aus BAG, 22.01.2015 - 8 AZR 139/14
Ein Betriebsübergang oder Betriebsteilübergang iSv. § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB und im Sinne der Richtlinie 2001/23/EG liegt vor, wenn ein neuer Rechtsträger eine bestehende wirtschaftliche Einheit unter Wahrung ihrer Identität fortführt (vgl. EuGH 6. März 2014 - C-458/12 - [Amatori ua.] Rn. 30 mwN; BAG 18. September 2014 - 8 AZR 733/13 - Rn. 18; 15. Dezember 2011 - 8 AZR 197/11 - Rn. 39) .Um eine solche Einheit handelt es sich bei jeder hinreichend strukturierten und selbständigen Gesamtheit von Personen und Sachen zur Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit mit eigenem Zweck (EuGH 6. März 2014 - C-458/12 - Amatori ua.] Rn. 31 f. mwN) .
Dies ist unabhängig davon, ob die übergegangene wirtschaftliche Einheit ihre Selbständigkeit innerhalb der Struktur des Erwerbers bewahrt oder nicht (vgl. EuGH 6. März 2014 - C-458/12 - [Amatori ua.] Rn. 31 ff. mwN; 12. Februar 2009 - C-466/07 - [Klarenberg] Rn. 50, Slg. 2009, I-803) ; es genügt, wenn die funktionelle Verknüpfung zwischen den übertragenen Produktionsfaktoren beibehalten und es dem Erwerber derart ermöglicht wird, diese Faktoren zu nutzen, um derselben oder einer gleichartigen wirtschaftlichen Tätigkeit nachzugehen (…EuGH 12. Februar 2009 - C-466/07 - [Klarenberg] Rn. 53, aaO; BAG 22. Mai 2014 - 8 AZR 1069/12 - Rn. 26) .
Nur wenn vor einem behaupteten Übergang eine wirtschaftliche Einheit iSv. § 613a BGB besteht, stellt sich die Frage der Wahrung ihrer Identität und damit die Frage eines Betriebs-(teil)übergangs (vgl. in diesem Sinn EuGH 6. März 2014 - C-458/12 - [Amatori ua.] Rn. 34) .
- BAG, 18.09.2014 - 8 AZR 733/13
Betriebsübergang - neuer Tankstellenstandort und anderer Pächter
Auszug aus BAG, 22.01.2015 - 8 AZR 139/14
Ein Betriebsübergang oder Betriebsteilübergang iSv. § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB und im Sinne der Richtlinie 2001/23/EG liegt vor, wenn ein neuer Rechtsträger eine bestehende wirtschaftliche Einheit unter Wahrung ihrer Identität fortführt (vgl. EuGH 6. März 2014 - C-458/12 - [Amatori ua.] Rn. 30 mwN; BAG 18. September 2014 - 8 AZR 733/13 - Rn. 18; 15. Dezember 2011 - 8 AZR 197/11 - Rn. 39) .Den für das Vorliegen eines Übergangsmaßgebenden Kriterien kommt je nach der ausgeübten Tätigkeit und je nach den Produktions- oder Betriebsmethoden unterschiedliches Gewicht zu (näher EuGH 15. Dezember 2005 - C-232/04 und C-233/04 - [Güney-Görres und Demir] Rn. 35, Slg. 2005, I-11237; BAG 18. September 2014 - 8 AZR 733/13 - Rn. 18; 22. August 2013 - 8 AZR 521/12 - Rn. 40 ff. mwN) .
Diese Umstände sind jedoch nur Teilaspekte der vorzunehmenden Gesamtbewertung und dürfen deshalb nicht isoliert betrachtet werden (vgl. ua. EuGH 20. Januar 2011 - C-463/09 - [CLECE] Rn. 34 mwN, Slg. 2011, I-95; BAG 18. September 2014 - 8 AZR 733/13 - aaO; 22. Mai 2014 - 8 AZR 1069/12 - Rn. 21) .
So ist es nicht erforderlich, dass zwischen Veräußerer und Erwerber unmittelbar vertragliche Beziehungen bestehen; die Übertragung kann auch unter Einschaltung eines Dritten, wie zB des Eigentümers oder des Verpächters, erfolgen (ua. EuGH 20. November 2003 - C-340/01 - [Abler ua.] Rn. 39 mwN, Slg. 2003, I-14023; BAG 18. September 2014 - 8 AZR 733/13 - Rn. 18) .
- EuGH, 15.09.2010 - C-386/09
Briot - Art. 104 § 3 Abs. 2 der Verfahrensordnung - Richtlinie 2001/23/EG - …
Auszug aus BAG, 22.01.2015 - 8 AZR 139/14
Zwar besteht bezogen auf einen Betriebs(teil)übergang grundsätzlich kein Anspruch auf eine Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrags (EuGH 15. September 2010 - C-386/09 - [Briot] Rn. 33, Slg. 2010, I-8471) .Er gehört zu den Arbeitnehmern, die im Rahmen des Bewachungsauftrags "zum Zeitpunkt des Übergangs" beschäftigt waren (EuGH 15. September 2010 - C-386/09 - [Briot] Rn. 28, aaO;… 26. Mai 2005 - C-478/03 - [Celtec] Rn. 29, Slg. 2005, I-4389;… 7. Februar 1985 - 19/83 - [Wendelboe] Rn. 13, 15, Slg. 1985, 457) und von dem Beklagten auch nahtlos weiterbeschäftigt wurden.
Dies entspricht im Wertungsergebnis dem Umstand, dass ein Betriebs(teil)übergang als solcher keinen Grund zur Kündigung darstellt (ua. EuGH 15. September 2010 - C-386/09 - [Briot] Rn. 29, Slg. 2010, I-8471; 16. Oktober 2008 - C-313/07 - [Kirtruna] Rn. 45, Slg. 2008, I-7907) .
- BAG, 15.12.2011 - 8 AZR 197/11
Betriebsübergang - Bewachungsunternehmen - Wiedereinstellungsanspruch
Auszug aus BAG, 22.01.2015 - 8 AZR 139/14
Ein Betriebsübergang oder Betriebsteilübergang iSv. § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB und im Sinne der Richtlinie 2001/23/EG liegt vor, wenn ein neuer Rechtsträger eine bestehende wirtschaftliche Einheit unter Wahrung ihrer Identität fortführt (vgl. EuGH 6. März 2014 - C-458/12 - [Amatori ua.] Rn. 30 mwN; BAG 18. September 2014 - 8 AZR 733/13 - Rn. 18; 15. Dezember 2011 - 8 AZR 197/11 - Rn. 39) .Anderes kann auch der vom Landesarbeitsgericht herangezogenen Entscheidung des Senats vom 15. Dezember 2011 (- 8 AZR 197/11 -) nicht entnommen werden.
So hat der Senat darin ua. ausgeführt, dass "die Kriterien Zahl und Sachkunde des weiterbeschäftigten Personals nicht beziehungslos nebeneinanderstehen, sondern sich wechselseitig beeinflussen" (BAG 15. Dezember 2011 - 8 AZR 197/11 - Rn. 55) .
- EuGH, 20.01.2011 - C-463/09
CLECE - Sozialpolitik - Richtlinie 2001/23/EG - Übergang von Unternehmen - …
Auszug aus BAG, 22.01.2015 - 8 AZR 139/14
Diese Umstände sind jedoch nur Teilaspekte der vorzunehmenden Gesamtbewertung und dürfen deshalb nicht isoliert betrachtet werden (vgl. ua. EuGH 20. Januar 2011 - C-463/09 - [CLECE] Rn. 34 mwN, Slg. 2011, I-95;… BAG 18. September 2014 - 8 AZR 733/13 - aaO; 22. Mai 2014 - 8 AZR 1069/12 - Rn. 21) .Hingegen stellt die bloße Fortführung der Tätigkeit durch einen anderen (Funktionsnachfolge) ebenso wenig einen Betriebsübergang dar wie die reine Auftragsnachfolge (vgl. EuGH 20. Januar 2011 - C-463/09 - [CLECE] Rn. 36 und 41, Slg. 2011, I-95; BAG 22. Mai 2014 - 8 AZR 1069/12 - Rn. 23) .
Zu bedenken sind das Personal als solches, die Führungskräfte und ggf. auch die sie verbindende Arbeitsorganisation (in diesem Sinne EuGH 20. Januar 2011 - C-463/09 - [CLECE] Rn. 41, Slg. 2011, I-95; 11. März 1997 - C-13/95 - [Süzen] Rn. 15, Slg. 1997, I-1259) .
- EuGH, 20.11.2003 - C-340/01
Abler - Sozialpolitik - Rechtsangleichung - Übergang von Unternehmen - Wahrung …
Auszug aus BAG, 22.01.2015 - 8 AZR 139/14
Kommt es im Wesentlichen auf die Betriebsmittel wie etwa das Inventar an, dann kann ein Übergang einer ihre Identität bewahrenden Einheit auch ohne Übernahme von Personal vorliegen (vgl. EuGH 20. November 2003 - C-340/01 - [Abler ua.] Rn. 37, Slg. 2003, I-14023; BAG 21. August 2014 - 8 AZR 648/13 - Rn. 19) .Ohne Bedeutung ist, ob das Eigentum an den eingesetzten Betriebsmitteln übertragen worden ist (EuGH 20. November 2003 - C-340/01 - [Abler ua.] Rn. 41 mwN, aaO; BAG 11. Dezember 1997 - 8 AZR 426/94 - zu B I der Gründe, BAGE 87, 296) .
So ist es nicht erforderlich, dass zwischen Veräußerer und Erwerber unmittelbar vertragliche Beziehungen bestehen; die Übertragung kann auch unter Einschaltung eines Dritten, wie zB des Eigentümers oder des Verpächters, erfolgen (ua. EuGH 20. November 2003 - C-340/01 - [Abler ua.] Rn. 39 mwN, Slg. 2003, I-14023; BAG 18. September 2014 - 8 AZR 733/13 - Rn. 18) .
- EuGH, 15.12.2005 - C-232/04
Güney-Görres - Richtlinie 2001/23/EG - Artikel 1 - Unternehmens- oder …
Auszug aus BAG, 22.01.2015 - 8 AZR 139/14
Den für das Vorliegen eines Übergangsmaßgebenden Kriterien kommt je nach der ausgeübten Tätigkeit und je nach den Produktions- oder Betriebsmethoden unterschiedliches Gewicht zu (näher EuGH 15. Dezember 2005 - C-232/04 und C-233/04 - [Güney-Görres und Demir] Rn. 35, Slg. 2005, I-11237; BAG 18. September 2014 - 8 AZR 733/13 - Rn. 18; 22. August 2013 - 8 AZR 521/12 - Rn. 40 ff. mwN) .Die Bewertung der maßgeblichen Tatsachen ist nach Unionsrecht Sache der nationalen Gerichte (vgl. ua. EuGH 15. Dezember 2005 - C-232/04 und C-233/04 - [Güney-Görres und Demir] Rn. 35, Slg. 2005, I-11237) und im deutschen Arbeitsrecht Sache der Tatsacheninstanzen, die dabei einen Beurteilungsspielraum haben (vgl. ua. BAG 18. August 2011 - 8 AZR 312/10 - Rn. 21, BAGE 139, 52) .
- EuGH, 06.09.2011 - C-108/10
Der Gerichtshof präzisiert den Umfang des Schutzes von Arbeitnehmerrechten bei …
Auszug aus BAG, 22.01.2015 - 8 AZR 139/14
Die Wahrung der Identität der wirtschaftlichen Einheit ist in diesem Fall anzunehmen, wenn der neue Betriebsinhaber nicht nur die betreffende Tätigkeit weiterführt, sondern auch einen nach Zahl und Sachkunde wesentlichen Teil des Personals übernimmt (EuGH 6. September 2011 - C-108/10 - [Scattolon] Rn. 49, Slg. 2011, I-7491; BAG 22. Mai 2014 - 8 AZR 1069/12 - Rn. 22) .Der Begriff "durch Rechtsgeschäft" des § 613a BGB ist wie der Begriff "durch vertragliche Übertragung" in Art. 1 Abs. 1a der Richtlinie 2001/23/EG (dazu ua. EuGH 7. März 1996 - C-171/94 - [Merckx und Neuhuys] Rn. 28, Slg. 1996, I-1253; 6. September 2011 - C-108/10 - [Scattolon] Rn. 63, Slg. 2011, I-7491) weit auszulegen, um dem Zweck der Richtlinie - dem Schutz der Arbeitnehmer bei einer Übertragung ihres Unternehmens - gerecht zu werden.
- BAG, 26.09.2013 - 2 AZR 682/12
Kündigungsschutzklage - Klagefrist
Auszug aus BAG, 22.01.2015 - 8 AZR 139/14
Das Landesarbeitsgericht wird zu prüfen haben, ob der genannte Antragshalbsatz als selbständiger Antrag iSv. § 256 Abs. 1 ZPO zu verstehen ist, mit dem der Kläger sich gegen jegliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses gewehrt hat (dazu ua. BAG 26. September 2013 - 2 AZR 682/12 - Rn. 30 ff., BAGE 146, 161) . - BAG, 18.08.2005 - 8 AZR 523/04
Aufhebungsvertrag bei einem geplanten Betriebsübergang - dreiseitiger Vertrag
- EuGH, 11.03.1997 - C-13/95
EINE PUTZFRAU, DIE ENTLASSEN WIRD, NACHDEM IHR UNTERNEHMEN EINEN …
- BAG, 13.03.1997 - 2 AZR 512/96
Kündigungsschutzklage und allgmeine Feststellungsklage nach § 256 ZPO
- BAG, 18.08.2011 - 8 AZR 312/10
Betriebsübergang - Aufhebungsvertrag mit dem Betriebsveräußerer - endgültiges …
- BAG, 25.10.2012 - 8 AZR 572/11
Aufhebungsvertrag - Betriebsübergang - Befristung mit Betriebserwerber
- EuGH, 26.05.2005 - C-478/03
Celtec - Richtlinie 77/187/EWG - Artikel 3 Absatz 1 - Wahrung von Ansprüchen der …
- EuGH, 02.12.1999 - C-234/98
Allen u.a.
- EuGH, 16.10.2008 - C-313/07
Kirtruna und Vigano - Sozialpolitik - Richtlinie 2001/23/EG - Übergang von …
- EuGH, 26.09.2000 - C-175/99
Mayeur
- EuGH, 07.02.1985 - 19/83
Wendelboe / L.J. Music
- EuGH, 12.02.2009 - C-466/07
Klarenberg - Sozialpolitik - Richtlinie 2001/23/EG - Übergang von Unternehmen - …
- BAG, 11.12.1997 - 8 AZR 426/94
Betriebsübergang durch Neuvergabe eines Catering-Vertrages
- BAG, 22.08.2013 - 8 AZR 521/12
Betriebsübergang - Hafenumschlag- und Stauereibetrieb
- EuGH, 07.03.1996 - C-171/94
Merckx und Neuhuys / Ford Motors Company Belgium
- BAG, 21.08.2014 - 8 AZR 648/13
Betriebsteilübergang - Betriebsteil als bestehende wirtschaftliche Einheit
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 04.12.2013 - 2 Sa 153/13
Kündigung - fehlender Betriebsübergang - Bewachungsunternehmen - Erfüllung der …
- BAG, 25.01.2018 - 8 AZR 338/16
Kein Betriebsübergang iSv. § 613a Abs. 1 BGB bei fehlendem Wechsel in der für den …
Erforderlich für das Vorliegen eines Betriebs(teil-)übergangs iSv. § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB ist ferner, dass die für den Betrieb der wirtschaftlichen Einheit verantwortliche natürliche oder juristische Person, die in dieser Eigenschaft die Arbeitgeberverpflichtungen gegenüber den Beschäftigten eingeht, im Rahmen vertraglicher Beziehungen wechselt (…vgl. etwa BAG 27. April 2017 - 8 AZR 859/15 - Rn. 30 f.;… 25. August 2016 - 8 AZR 53/15 - Rn. 25; 22. Januar 2015 - 8 AZR 139/14 - Rn. 13 mwN) . - BAG, 25.08.2016 - 8 AZR 53/15
Betriebsübergang - Wahrung der Identität der Einheit - Gesamtbewertung
Ein Betriebs(teil)übergang iSv. § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB - wie auch iSd. Richtlinie 2001/23/EG - liegt vor, wenn die für den Betrieb verantwortliche natürliche oder juristische Person, die die Arbeitgeberverpflichtungen gegenüber den Beschäftigten eingeht, im Rahmen vertraglicher Beziehungen wechselt und die in Rede stehende Einheit nach der Übernahme durch den neuen Inhaber ihre Identität bewahrt (vgl. nur EuGH 26. November 2015 - C-509/14 - [Aira Pascual ua.] Rn. 28; 6. März 2014 - C-458/12 - [Amatori ua.] Rn. 29 f. mwN; BAG 22. Januar 2015 - 8 AZR 139/14 - Rn. 13 mwN; 18. September 2014 - 8 AZR 733/13 - Rn. 18) . - BAG, 19.10.2017 - 8 AZR 63/16
Spaltung nach dem UmwG - Betriebsspaltung - Betriebsübergang
aa) Ein Betriebs(teil-)übergang iSv. § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB - wie auch iSd. Richtlinie 2001/23/EG - liegt vor, wenn die für den Betrieb verantwortliche natürliche oder juristische Person, die die Arbeitgeberverpflichtungen gegenüber den Beschäftigten eingeht, im Rahmen vertraglicher Beziehungen wechselt und die in Rede stehende Einheit nach der Übernahme durch den neuen Arbeitgeber ihre - vor der Übernahme vorhandene - Identität bewahrt (…vgl. etwa EuGH 26. November 2015 - C-509/14 - [Aira Pascual ua.] Rn. 28; 6. März 2014 - C-458/12 - [Amatori ua.] Rn. 29 f. mwN; BAG 22. Januar 2015 - 8 AZR 139/14 - Rn. 13 mwN; 18. September 2014 - 8 AZR 733/13 - Rn. 18) .
- LAG Baden-Württemberg, 26.02.2016 - 17 Sa 74/15
Betriebsübergang - Betriebsinhaberwechsel - Betriebsführungsvertrag
(1) Ein Betriebsübergang iSv. § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB und im Sinne der Richtlinie 2001/23/EG liegt vor, wenn ein neuer Rechtsträger eine bestehende wirtschaftliche Einheit unter Wahrung ihrer Identität fortführt (…vgl. EuGH 6. März 2014 - C-458/12 - [Amatori ua.] Rn. 30 mwN; BAG 22. Januar 2015 - 8 AZR 139/14 - Rn. 13).Um eine solche Einheit handelt es sich bei jeder hinreichend strukturierten und selbständigen Gesamtheit von Personen und Sachen zur Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit mit eigenem Zweck (…vgl. EuGH 6. März 2014 - C-458/12 - Amatori ua.] Rn. 31 f. mwN; BAG 22. Januar 2015 - 8 AZR 139/14 - Rn. 14).
Den für das Vorliegen eines Übergangs maßgebenden Kriterien kommt je nach der ausgeübten Tätigkeit und je nach den Produktions- oder Betriebsmethoden unterschiedliches Gewicht zu (…vgl. EuGH 15. Dezember 2005 - C-232/04 und C-233/04 - [Güney-Görres und Demir] Rn. 35; BAG 22. Januar 2015 - 8 AZR 139/14 - Rn. 15).
Diese Umstände sind jedoch nur Teilaspekte der vorzunehmenden Gesamtbewertung und dürfen deshalb nicht isoliert betrachtet werden (…vgl. EuGH 20. Januar 2011 - C-463/09 - [CLECE] Rn. 34; BAG 22. Januar 2015 - 8 AZR 139/14 - Rn. 15).
Die Wahrung der Identität der wirtschaftlichen Einheit ist in diesem Fall anzunehmen, wenn der neue Betriebsinhaber nicht nur die betreffende Tätigkeit weiterführt, sondern auch einen nach Zahl und Sachkunde wesentlichen Teil des Personals übernimmt (…vgl. EuGH 6. September 2011 - C-108/10 - [Scattolon] Rn. 49; BAG 22. Januar 2015 - 8 AZR 139/14 - Rn. 16).
Hingegen stellt die bloße Fortführung der Tätigkeit durch einen anderen (Funktionsnachfolge) ebenso wenig einen Betriebsübergang dar wie die reine Auftragsnachfolge (…vgl. EuGH 20. Januar 2011 - C-463/09 - [CLECE] Rn. 36 und 415; BAG 22. Januar 2015 - 8 AZR 139/14 - Rn. 18).
Kommt es im Wesentlichen auf die Betriebsmittel wie etwa das Inventar an, dann kann ein Übergang einer ihre Identität bewahrenden Einheit auch ohne Übernahme von Personal vorliegen (…vgl. EuGH 20. November 2003 - C-340/01 - [Abler ua.] Rn. 37; BAG 22. Januar 2015 - 8 AZR 139/14 - Rn. 17).
Ohne Bedeutung ist, ob das Eigentum an den eingesetzten Betriebsmitteln übertragen worden ist (…vgl. EuGH 20. November 2003 - C-340/01 - [Abler ua.] Rn. 41; BAG 22. Januar 2015 - 8 AZR 139/14 - Rn. 17).
- LAG Baden-Württemberg, 26.02.2016 - 17 Sa 58/15
Betriebsübergang - Betriebsinhaberwechsel - Betriebsführungsvertrag - …
(1) Ein Betriebsübergang iSv. § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB und im Sinne der Richtlinie 2001/23/EG liegt vor, wenn ein neuer Rechtsträger eine bestehende wirtschaftliche Einheit unter Wahrung ihrer Identität fortführt (…vgl. EuGH 6. März 2014 - C-458/12 - [Amatori ua.] Rn. 30 mwN; BAG 22. Januar 2015 - 8 AZR 139/14 - Rn. 13).Um eine solche Einheit handelt es sich bei jeder hinreichend strukturierten und selbständigen Gesamtheit von Personen und Sachen zur Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit mit eigenem Zweck (…vgl. EuGH 6. März 2014 - C-458/12 - Amatori ua.] Rn. 31 f. mwN; BAG 22. Januar 2015 - 8 AZR 139/14 - Rn. 14).
Den für das Vorliegen eines Übergangs maßgebenden Kriterien kommt je nach der ausgeübten Tätigkeit und je nach den Produktions- oder Betriebsmethoden unterschiedliches Gewicht zu (…vgl. EuGH 15. Dezember 2005 - C-232/04 und C-233/04 - [Güney-Görres und Demir] Rn. 35; BAG 22. Januar 2015 - 8 AZR 139/14 - Rn. 15).
Diese Umstände sind jedoch nur Teilaspekte der vorzunehmenden Gesamtbewertung und dürfen deshalb nicht isoliert betrachtet werden (…vgl. EuGH 20. Januar 2011 - C-463/09 - [CLECE] Rn. 34; BAG 22. Januar 2015 - 8 AZR 139/14 - Rn. 15).
Die Wahrung der Identität der wirtschaftlichen Einheit ist in diesem Fall anzunehmen, wenn der neue Betriebsinhaber nicht nur die betreffende Tätigkeit weiterführt, sondern auch einen nach Zahl und Sachkunde wesentlichen Teil des Personals übernimmt (…vgl. EuGH 6. September 2011 - C-108/10 - [Scattolon] Rn. 49; BAG 22. Januar 2015 - 8 AZR 139/14 - Rn. 16).
Hingegen stellt die bloße Fortführung der Tätigkeit durch einen anderen (Funktionsnachfolge) ebenso wenig einen Betriebsübergang dar wie die reine Auftragsnachfolge (…vgl. EuGH 20. Januar 2011 - C-463/09 - [CLECE] Rn. 36 und 415; BAG 22. Januar 2015 - 8 AZR 139/14 - Rn. 18).
Kommt es im Wesentlichen auf die Betriebsmittel wie etwa das Inventar an, dann kann ein Übergang einer ihre Identität bewahrenden Einheit auch ohne Übernahme von Personal vorliegen (…vgl. EuGH 20. November 2003 - C-340/01 - [Abler ua.] Rn. 37; BAG 22. Januar 2015 - 8 AZR 139/14 - Rn. 17).
Ohne Bedeutung ist, ob das Eigentum an den eingesetzten Betriebsmitteln übertragen worden ist (…vgl. EuGH 20. November 2003 - C-340/01 - [Abler ua.] Rn. 41; BAG 22. Januar 2015 - 8 AZR 139/14 - Rn. 17).
- LAG Baden-Württemberg, 23.03.2016 - 2 Sa 35/15
Betriebsübergang - Betriebsinhaberwechsel - Betriebsführungsvertrag
(1) Ein Betriebsübergang iSv. § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB und im Sinne der Richtlinie 2001/23/EG liegt vor, wenn ein neuer Rechtsträger eine bestehende wirtschaftliche Einheit unter Wahrung ihrer Identität fortführt (…vgl. EuGH 06. März 2014 - C-458/12 - [Amatori ua.] Rn. 30 mwN; BAG 22. Januar 2015 - 8 AZR 139/14 - Rn. 13).Um eine solche Einheit handelt es sich bei jeder hinreichend strukturierten und selbständigen Gesamtheit von Personen und Sachen zur Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit mit eigenem Zweck (…vgl. EuGH 06. März 2014 - C-458/12 - Amatori ua.] Rn. 31 f. mwN; BAG 22. Januar 2015 - 8 AZR 139/14 - Rn. 14).
Den für das Vorliegen eines Übergangs maßgebenden Kriterien kommt je nach der ausgeübten Tätigkeit und je nach den Produktions- oder Betriebsmethoden unterschiedliches Gewicht zu (…vgl. EuGH 15. Dezember 2005 - C-232/04 und C-233/04 - [Güney-Görres und Demir] Rn. 35; BAG 22. Januar 2015 - 8 AZR 139/14 - Rn. 15).
Diese Umstände sind jedoch nur Teilaspekte der vorzunehmenden Gesamtbewertung und dürfen deshalb nicht isoliert betrachtet werden (…vgl. EuGH 20. Januar 2011 - C-463/09 - [CLECE] Rn. 34; BAG 22. Januar 2015 - 8 AZR 139/14 - Rn. 15).
Die Wahrung der Identität der wirtschaftlichen Einheit ist in diesem Fall anzunehmen, wenn der neue Betriebsinhaber nicht nur die betreffende Tätigkeit weiterführt, sondern auch einen nach Zahl und Sachkunde wesentlichen Teil des Personals übernimmt (…vgl. EuGH 06. September 2011 - C-108/10 - [Scattolon] Rn. 49; BAG 22. Januar 2015 - 8 AZR 139/14 - Rn. 16).
Hingegen stellt die bloße Fortführung der Tätigkeit durch einen anderen (Funktionsnachfolge) ebenso wenig einen Betriebsübergang dar wie die reine Auftragsnachfolge (…vgl. EuGH 20. Januar 2011 - C-463/09 - [CLECE] Rn. 36 und 415; BAG 22. Januar 2015 - 8 AZR 139/14 - Rn. 18).
Kommt es im Wesentlichen auf die Betriebsmittel wie etwa das Inventar an, dann kann ein Übergang einer ihre Identität bewahrenden Einheit auch ohne Übernahme von Personal vorliegen (…vgl. EuGH 20. November 2003 - C-340/01 - [Abler ua.] Rn. 37; BAG 22. Januar 2015 - 8 AZR 139/14 - Rn. 17).
Ohne Bedeutung ist, ob das Eigentum an den eingesetzten Betriebsmitteln übertragen worden ist (…vgl. EuGH 20. November 2003 - C-340/01 - [Abler ua.] Rn. 41; BAG 22. Januar 2015 - 8 AZR 139/14 - Rn. 17).
- BAG, 25.01.2018 - 8 AZR 309/16
Betriebsübergang - wirtschaftliche Einheit - Verantwortlichkeit
Erforderlich für das Vorliegen eines Betriebs(teil-)übergangs iSv. § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB ist ferner, dass die für den Betrieb der wirtschaftlichen Einheit verantwortliche natürliche oder juristische Person, die in dieser Eigenschaft die Arbeitgeberverpflichtungen gegenüber den Beschäftigten eingeht, im Rahmen vertraglicher Beziehungen wechselt (…vgl. etwa BAG 27. April 2017 - 8 AZR 859/15 - Rn. 30 f.;… 25. August 2016 - 8 AZR 53/15 - Rn. 25; 22. Januar 2015 - 8 AZR 139/14 - Rn. 13 mwN) . - LAG Baden-Württemberg, 23.03.2016 - 2 Sa 46/15
Betriebsübergang - Betriebsinhaberwechsel - Betriebsführungsvertrag
(1) Ein Betriebsübergang iSv. § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB und im Sinne der Richtlinie 2001/23/EG liegt vor, wenn ein neuer Rechtsträger eine bestehende wirtschaftliche Einheit unter Wahrung ihrer Identität fortführt (…vgl. EuGH 6. März 2014 - C-458/12 - [Amatori ua.] Rn. 30 mwN; BAG 22. Januar 2015 - 8 AZR 139/14 - Rn. 13).Um eine solche Einheit handelt es sich bei jeder hinreichend strukturierten und selbständigen Gesamtheit von Personen und Sachen zur Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit mit eigenem Zweck (…vgl. EuGH 6. März 2014 - C-458/12 - Amatori ua.] Rn. 31 f. mwN; BAG 22. Januar 2015 - 8 AZR 139/14 - Rn. 14).
Den für das Vorliegen eines Übergangs maßgebenden Kriterien kommt je nach der ausgeübten Tätigkeit und je nach den Produktions- oder Betriebsmethoden unterschiedliches Gewicht zu (…vgl. EuGH 15. Dezember 2005 - C-232/04 und C-233/04 - [Güney-Görres und Demir] Rn. 35; BAG 22. Januar 2015 - 8 AZR 139/14 - Rn. 15).
Diese Umstände sind jedoch nur Teilaspekte der vorzunehmenden Gesamtbewertung und dürfen deshalb nicht isoliert betrachtet werden (…vgl. EuGH 20. Januar 2011 - C-463/09 - [CLECE] Rn. 34; BAG 22. Januar 2015 - 8 AZR 139/14 - Rn. 15).
Die Wahrung der Identität der wirtschaftlichen Einheit ist in diesem Fall anzunehmen, wenn der neue Betriebsinhaber nicht nur die betreffende Tätigkeit weiterführt, sondern auch einen nach Zahl und Sachkunde wesentlichen Teil des Personals übernimmt (…vgl. EuGH 6. September 2011 - C-108/10 - [Scattolon] Rn. 49; BAG 22. Januar 2015 - 8 AZR 139/14 - Rn. 16).
Hingegen stellt die bloße Fortführung der Tätigkeit durch einen anderen (Funktionsnachfolge) ebenso wenig einen Betriebsübergang dar wie die reine Auftragsnachfolge (…vgl. EuGH 20. Januar 2011 - C-463/09 - [CLECE] Rn. 36 und 415; BAG 22. Januar 2015 - 8 AZR 139/14 - Rn. 18).
Kommt es im Wesentlichen auf die Betriebsmittel wie etwa das Inventar an, dann kann ein Übergang einer ihre Identität bewahrenden Einheit auch ohne Übernahme von Personal vorliegen (…vgl. EuGH 20. November 2003 - C-340/01 - [Abler ua.] Rn. 37; BAG 22. Januar 2015 - 8 AZR 139/14 - Rn. 17).
Ohne Bedeutung ist, ob das Eigentum an den eingesetzten Betriebsmitteln übertragen worden ist (…vgl. EuGH 20. November 2003 - C-340/01 - [Abler ua.] Rn. 41; BAG 22. Januar 2015 - 8 AZR 139/14 - Rn. 17).
- LAG Rheinland-Pfalz, 07.02.2022 - 3 Sa 314/21
Betriebsbedingte Kündigung in der Insolvenz wegen Betriebsstilllegung
Diese Kriterien sind jedoch lediglich Teilaspekte der vorzunehmenden Gesamtbewertung (BAG 22.01.2015 NZA 2015, 1325).Den für das Vorliegen eines Betriebsübergangs relevanten Kriterien kommt je nach der ausgeübten Tätigkeit und je nach den Produktions- und Betriebsmethoden unterschiedliches Gewicht zu (EuGH 15.12.2005 NZA 2006, 29; BAG 25.06.2009 NZA 2009, 1412; 22.01.2015 NZA 2015, 1325; 25.08.2016 NZA-RR 2017, 123).
Auch Betriebsmittel, die nicht im Eigentum des Betriebsinhabers stehen, die dieser aber aufgrund einer mit Dritten getroffenen Nutzungsvereinbarung zur Eröffnung seines Betriebes einsetzen kann, können relevant sein (BAG 22.01.2015 NZA 2015, 1325).
In Betrieben, in denen die menschliche Arbeitskraft im Mittelpunkt steht, kann eine strukturierte Gesamtheit von Arbeitnehmern eine "wirtschaftlichen Einheit" darstellen (BAG 22.01.2015 NZA 2015, 1325; 19.03.2015 NJOZ 2015, 1665; EuGH 11.07.2018 NZA 2018, 1053).
Bei von materiellen Betriebsmitteln geprägten Tätigkeiten kann der Betriebszweck dagegen ohne sachliche Betriebsmittel nicht erreicht werden; insoweit kann ein Betriebsübergang nicht allein deshalb ausgeschlossen werden, weil die Beschäftigten nicht vom Erwerber übernommen wurden (BAG 22.01.2015 NZA 2015, 1325).
Eine rein quantitative Betrachtung scheidet aus (BAG 22.01.2015 NZA 2015, 1325).
Maßgeblich ist, ob die funktionelle Verknüpfung zwischen den übertragenen Funktionsfaktoren beibehalten wird und dies dem Erwerber ermöglicht, diese Faktoren zu nutzen, um derselben oder einer gleichartigen wirtschaftlichen Tätigkeit nachzugehen (BAG 22.01.2015 NZA 2015 1325).
- LAG Rheinland-Pfalz, 17.01.2022 - 3 Sa 271/21
Betriebsbedingte Kündigung - Betriebsstilllegung - Insolvenz
Diese Kriterien sind jedoch lediglich Teilaspekte der vorzunehmenden Gesamtbewertung (BAG 22.01.2015 NZA 2015, 1325).Den für das Vorliegen eines Betriebsübergangs relevanten Kriterien kommt je nach der ausgeübten Tätigkeit und je nach den Produktions- und Betriebsmethoden unterschiedliches Gewicht zu (EuGH 15.12.2005 NZA 2006, 29; BAG 25.06.2009 NZA 2009, 1412; 22.01.2015 NZA 2015, 1325; 25.08.2016 NZA-RR 2017, 123).
Auch Betriebsmittel, die nicht im Eigentum des Betriebsinhabers stehen, die dieser aber aufgrund einer mit Dritten getroffenen Nutzungsvereinbarung zur Eröffnung seines Betriebes einsetzen kann, können relevant sein (BAG 22.01.2015 NZA 2015, 1325).
In Betrieben, in denen die menschliche Arbeitskraft im Mittelpunkt steht, kann eine strukturierte Gesamtheit von Arbeitnehmern eine "wirtschaftlichen Einheit" darstellen (BAG 22.01.2015 NZA 2015, 1325; 19.03.2015 NJOZ 2015, 1665; EuGH 11.07.2018 NZA 2018, 1053).
Bei von materiellen Betriebsmitteln geprägten Tätigkeiten kann der Betriebszweck dagegen ohne sachliche Betriebsmittel nicht erreicht werden; insoweit kann ein Betriebsübergang nicht allein deshalb ausgeschlossen werden, weil die Beschäftigten nicht vom Erwerber übernommen wurden (BAG 22.01.2015 NZA 2015, 1325).
Eine rein quantitative Betrachtung scheidet aus (BAG 22.01.2015 NZA 2015, 1325).
Maßgeblich ist, ob die funktionelle Verknüpfung zwischen den übertragenen Funktionsfaktoren beibehalten wird und dies dem Erwerber ermöglicht, diese Faktoren zu nutzen, um derselben oder einer gleichartigen wirtschaftlichen Tätigkeit nachzugehen (BAG 22.01.2015 NZA 2015 1325).
- LAG Berlin-Brandenburg, 05.08.2016 - 3 Sa 247/16
Betriebsübergang eines Produktionsbetriebes
- LAG Rheinland-Pfalz, 02.11.2020 - 3 Sa 289/19
Vorliegen eines (Teil-) Betriebsübergangs
- LAG Düsseldorf, 25.02.2022 - 10 Sa 686/21
Kein Betriebsübergang einer insolventen Luftfahrtgesellschaft; Wirksamkeit der …
- ArbG Düsseldorf, 11.06.2018 - 9 Ca 1076/18
- LAG Hessen, 20.08.2015 - 5 Sa 463/15
Begriff des Betriebsübergangs i.S. von § 613a Abs. 1 BGB
- ArbG Düsseldorf, 11.06.2018 - 9 Ca 687/18
- ArbG Düsseldorf, 11.06.2018 - 9 Ca 1199/18
- ArbG Düsseldorf, 03.09.2021 - 7 Ca 2092/21
- ArbG Düsseldorf, 18.05.2021 - 5 Ca 5895/20
- BAG, 13.08.2019 - 8 AZN 171/19
Nichtzulassungsbeschwerde - Betriebs(teil)übergang - Flugbetrieb
- ArbG Düsseldorf, 01.06.2021 - 4 Ca 5893/20
- ArbG Düsseldorf, 05.05.2021 - 8 Ca 5915/20
- ArbG Düsseldorf, 05.05.2021 - 8 Ca 5913/20
- ArbG Düsseldorf, 05.05.2021 - 3 Ca 5885/20
- ArbG Düsseldorf, 05.05.2021 - 3 Ca 5887/20
- ArbG Düsseldorf, 03.09.2021 - 7 Ca 5908/20
- ArbG Düsseldorf, 16.04.2020 - 9 Ca 6999/17
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 07.12.2017 - 5 Sa 35/17
Betriebsbedingte Kündigung - Betriebsteilübergang - Zuordnung des …
- ArbG Düsseldorf, 01.06.2021 - 1 Ca 5878/20
- ArbG Düsseldorf, 26.02.2021 - 11 Ca 5956/20
- ArbG Düsseldorf, 18.05.2021 - 5 Ca 5896/20
- ArbG Düsseldorf, 16.04.2018 - 9 Ca 6868/17
- ArbG Düsseldorf, 15.03.2021 - 6 Ca 5967/20
- ArbG Düsseldorf, 01.06.2021 - 1 Ca 5875/20
- ArbG Düsseldorf, 05.05.2021 - 3 Ca 5888/20
- LAG Düsseldorf, 03.11.2021 - 4 Sa 177/21
Arbeitsverhältnis; Betriebsübergang; verbotene Arbeitnehmerüberlassung
- LAG Düsseldorf, 03.11.2021 - 4 Sa 178/21
Betriebsbedingte Kündigung - Betriebsübergang - verbotene Arbeitnehmerüberlassung
- ArbG Düsseldorf, 12.04.2018 - 7 Ca 6864/17
- ArbG Düsseldorf, 15.03.2021 - 6 Ca 5904/20
- ArbG Düsseldorf, 08.07.2021 - 10 Ca 1475/21
Betriebsübergang
- LAG Düsseldorf, 17.03.2022 - 13 Sa 363/21
Arbeitsrecht Bestimmtheit einer Kündigungserklärung; Betriebsübergang; …
- ArbG Düsseldorf, 19.03.2021 - 7 Ca 5969/20
- ArbG Düsseldorf, 08.07.2021 - 10 Ca 1476/21
Betriebsübergang
- ArbG Düsseldorf, 03.09.2021 - 7 Ca 995/21
- ArbG Düsseldorf, 08.07.2021 - 10 Ca 1478/21
Betriebsübergang
- LAG Düsseldorf, 15.12.2021 - 12 Sa 601/21
Erklärungswille einer Kündigung mit längerer als der gesetzlichen …
- ArbG Düsseldorf, 25.06.2021 - 11 Ca 1086/21
- ArbG Düsseldorf, 25.06.2021 - 11 Ca 1085/21
- ArbG Düsseldorf, 05.05.2021 - 8 Ca 999/21
- ArbG Düsseldorf, 06.05.2021 - 9 Ca 1153/21
- ArbG Düsseldorf, 05.05.2021 - 8 Ca 998/21
- ArbG Düsseldorf, 25.02.2021 - 9 Ca 5916/20
- LAG Düsseldorf, 02.08.2022 - 3 Sa 365/21
- ArbG Düsseldorf, 06.05.2021 - 9 Ca 1055/21
- ArbG Düsseldorf, 05.05.2021 - 8 Ca 1000/21
- ArbG Düsseldorf, 13.09.2021 - 6 Ca 989/21
- LAG Düsseldorf, 09.03.2022 - 12 Sa 598/21
Wirksamer Widerruf einer TRI-Zulage für Ausbildungspiloten; Wirksamer Widerruf …
- LAG Düsseldorf, 21.01.2022 - 7 Sa 404/21
Luftverkehrsunternehmen; Betriebsbedingte Kündigung mit Auslandsbezug; …
- ArbG Düsseldorf, 06.05.2021 - 9 Ca 1053/21
Betriebsübergang - Vergütungsansprüche - Hilfsantrag - außerprozessuale Bedingung
- ArbG Düsseldorf, 05.05.2021 - 8 Ca 997/21
- LAG Düsseldorf, 01.07.2022 - 10 Sa 975/21
Luftverkehrsunternehmen; Betriebsbedingte Kündigung mit Auslandsbezug; …
- ArbG Berlin, 19.07.2018 - 41 Ca 15666/17
Betriebsübergang - übergangsfähige wirtschaftliche Einheit - …
- ArbG Düsseldorf, 06.05.2021 - 9 Ca 1054/1
- LAG Berlin-Brandenburg, 05.03.2020 - 21 Sa 1684/19
Anrechnung Beschäftigungszeit - Betriebsübergang - Unterbrechung …
- LAG Düsseldorf, 09.03.2022 - 12 Sa 350/21
Anwendung deutschen Rechts bei Kündigung mit Auslandsbezug; Wirksamkeit einer …
- LAG Düsseldorf, 17.11.2021 - 4 Sa 303/21
Luftverkehrsunternehmen; räumlicher Geltungsbereich des KSchG ; Betriebsübergang …
- ArbG Düsseldorf, 08.07.2021 - 10 Ca 1479/21
Betriebsübergang
- LAG Düsseldorf, 15.12.2021 - 12 Sa 349/21
Luftverkehrsunternehmen; Betriebsbedingte Kündigung mit Auslandsbezug; …
- LAG Düsseldorf, 10.03.2022 - 11 Sa 346/21
Auslegung und Bestimmtheit einer Kündigungserklärung bezüglich des Endtermins; …
- LAG Düsseldorf, 13.04.2022 - 4 Sa 540/21
Betriebsbedingte Kündigung; Fluggesellschaft; Betriebsübergang; Massenentlassung; …
- LAG Düsseldorf, 15.12.2021 - 12 Sa 347/21
Auslegung einer Kündigungserklärung; Räumlicher Geltungsbereich des § 23 KSchG ; …
- LAG Düsseldorf, 10.02.2022 - 11 Sa 345/21
Geltungsbereich des KSchG bei Unternehmen mit Sitz im Ausland; Übernahme …
- LAG Düsseldorf, 18.03.2021 - 3 Sa 365/21
- LAG Düsseldorf, 09.03.2022 - 12 Sa 351/21
Weitgehende
- BAG, 24.10.2019 - 8 AZN 624/19
Beschränkte Revisionszulassung - Kündigungsschutzklage - …
- LAG Düsseldorf, 15.12.2021 - 12 Sa 600/21
Luftverkehrsunternehmen; Betriebsbedingte Kündigung mit Auslandsbezug; …
- BAG, 07.06.2018 - 8 AZR 573/16
Betriebsübergang - Spaltung nach dem UmwG - Betriebsspaltung - Zuordnung der …
- LAG Düsseldorf, 01.07.2022 - 10 Sa 429/21
Überwiegende
- LAG Düsseldorf, 09.03.2022 - 12 Sa 352/21
Weitgehende
- LAG Düsseldorf, 25.03.2022 - 6 Sa 399/21
Betriebsbedingte Kündigung; Betriebsübergang; LTC-Zulage
- LAG Düsseldorf, 15.12.2021 - 12 Sa 348/21
Erklärungswille einer Kündigung mit längerer als der gesetzlichen …
- BAG, 25.01.2018 - 8 AZR 524/16
Betriebsübergang - "Betriebsübergangs-Feststellungsklage" - Prozessverwirkung - …
- LAG Düsseldorf, 10.02.2022 - 11 Sa 431/21
Auslegung und Bestimmtheit einer Kündigungserklärung hinsichtlich des …
- LAG Düsseldorf, 21.01.2022 - 7 Sa 403/21
Luftverkehrsunternehmen; Betriebsbedingte Kündigung mit Auslandsbezug; …
- BAG, 25.01.2018 - 8 AZR 308/16
Werzalit verliert auch vor dem Bundesarbeitsgericht
- ArbG Berlin, 05.07.2018 - 41 Ca 15846/17
Wirksamkeit betriebsbedingte Kündigung - Insolvenz
- BAG, 07.06.2018 - 8 AZR 574/16
Betriebsübergang - Spaltung nach dem UmwG - Betriebsspaltung - Zuordnung der …
- BAG, 25.01.2018 - 8 AZR 615/16
Betriebsübergang - negative Feststellungsklage - materielle Rechtskraftwirkung - …
- BAG, 25.01.2018 - 8 AZR 614/16
Betriebsübergang - negative Feststellungsklage - materielle Rechtskraftwirkung - …
- BAG, 16.02.2023 - 6 AZR 95/22
Stufenzuordnung nach Verschmelzung der DHL Delivery Regionalgesellschaften mit …
- ArbG Cottbus, 15.06.2020 - 11 Ca 10090/17
Wird der wesentliche Teil der Betriebsmittel - hier: der Busse - wegen …
- BAG, 26.04.2018 - 8 AZR 513/17
Betriebsübergang - Spaltung nach dem UmwG - Betriebsspaltung - Zuordnung der …
- BAG, 26.04.2018 - 8 AZR 82/17
Betriebsübergang - Spaltung nach dem UmwG - Betriebsspaltung - Zuordnung der …
- BAG, 25.08.2016 - 8 AZR 54/15
Betriebsübergang - Wahrung der Identität der Einheit - Gesamtbewertung
- BAG, 25.08.2016 - 8 AZR 58/15
Betriebsübergang - Wahrung der Identität der Einheit - Gesamtbewertung
- BAG, 25.08.2016 - 8 AZR 60/15
Betriebsübergang - Wahrung der Identität der Einheit - Gesamtbewertung
- ArbG Düsseldorf, 03.12.2020 - 10 Ca 3223/20
Wiedereinstellungsanspruch des Arbeitnehmers bei Betriebsübergang trotz …
- BAG, 25.08.2016 - 8 AZR 55/15
Betriebsübergang - Wahrung der Identität der Einheit - Gesamtbewertung
- BAG, 25.08.2016 - 8 AZR 56/15
Betriebsübergang - Wahrung der Identität der Einheit - Gesamtbewertung
- BAG, 25.08.2016 - 8 AZR 62/15
Betriebsübergang - Wahrung der Identität der Einheit - Gesamtbewertung
- LAG Nürnberg, 06.11.2018 - 7 Sa 206/18
Ärztliche überörtliche Berufsausübungsgemeinschaft - Betriebsübergang - …
- BAG, 26.04.2018 - 8 AZR 422/17
Betriebsübergang - Spaltung nach dem UmwG - Betriebsspaltung - Zuordnung der …
- BAG, 25.08.2016 - 8 AZR 57/15
Betriebsübergang - Wahrung der Identität der Einheit - Gesamtbewertung
- BAG, 25.08.2016 - 8 AZR 59/15
Betriebsübergang - Wahrung der Identität der Einheit - Gesamtbewertung
- BAG, 25.08.2016 - 8 AZR 63/15
Betriebsübergang - Wahrung der Identität der Einheit - Gesamtbewertung
- ArbG Cottbus, 15.06.2020 - 11 Ca 10093/17
Betriebsübergang im betriebsmittelgeprägten Betrieb ohne Übernahme der …
- LAG Berlin-Brandenburg, 29.03.2019 - 3 Sa 1253/18
Betriebsstilllegung eines Flugbetriebes - Betriebsteilübergang - wirtschaftliche …
- BAG, 25.08.2016 - 8 AZR 61/15
Betriebsübergang - Wahrung der Identität der Einheit - Gesamtbewertung
- LAG Berlin-Brandenburg, 29.03.2019 - 3 Sa 1556/18
Betriebsstilllegung eines Flugbetriebes - Betriebsteilübergang - wirtschaftliche …
- BAG, 26.04.2018 - 8 AZR 83/17
Betriebsübergang - Spaltung nach dem UmwG - Betriebsspaltung - Zuordnung der …
- LAG Düsseldorf, 22.10.2021 - 7 Sa 407/21
Wet-Lease-Vereinbarung als zulässige Arbeitnehmerüberlassung Kein …
- LAG Düsseldorf, 22.10.2021 - 7 Sa 1407/21
Darlegungs- und Beweislast für unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung …
- LAG Düsseldorf, 22.10.2021 - 7 Sa 408/21
Betriebsbedingte Kündigung eines Flugbegleiters bei Insolvenz der …
- LAG Berlin-Brandenburg, 15.03.2019 - 3 Sa 1558/18
Betriebsstilllegung eines Flugbetriebes - Betriebsteilübergang - wirtschaftliche …
- LAG Berlin-Brandenburg, 29.03.2019 - 3 Sa 330/19
Betriebsstilllegung eines Flugbetriebes - Betriebsteilübergang - wirtschaftliche …
- LAG Berlin-Brandenburg, 28.03.2019 - 3 Sa 1253/18
- LAG Berlin-Brandenburg, 28.03.2019 - 3 Sa 1556/18
- LAG Berlin-Brandenburg, 28.03.2019 - 3 Sa 330/19
- ArbG Hagen, 02.12.2020 - 3 Ca 1045/20
- ArbG Detmold, 11.10.2017 - 2 Ca 237/17
Vorübergehender Bedarf an der Arbeitsleistung, identitätsbestimmende; Merkmale …
- LAG Baden-Württemberg, 25.02.2016 - 3 Sa 42/15
Betriebsübergang